Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

vom 01. April 2017

  1. Geltungsbereich
  1. Unsere AGB gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen. Ihre abweichenden Bedingungen haben keine Gültigkeit, ihnen wird hiermit widersprochen.
  2. Unsere AGB gelten bei Kaufleuten auch für schwebende und alsbaldige künftige Geschäfte, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird, sofern nur unsere AGB bei einem vorausgegangenen Vertrag einbezogen waren.
  3. Beim Schnittholzhandel gelten zusätzlich die „Tegernseer Gebräuche“.
  4. Sind die AGB einem Kaufmann, der ein Grundhandelsgewerbe gemäß § 1 HGB betreibt, nicht mit einem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei besonderer Gelegenheit übergeben, so finden sie Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.
  1. Zahlungsbedingungen
  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt mit 2% Skonto oder 30 Tage nach Erhalt rein netto zahlbar, wenn nicht anders vereinbart. Ein Skontoabzug ist nur erlaubt, wenn alle bis zum Zeitpunkt der Skontozahlung fällig gewordenen Rechnungen gleichzeitig beglichen werden. Unberechtigte Skontoabzüge werden nicht geduldet und kostenpflichtig angemahnt.
  2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt dem Lieferer und dem Besteller unbenommen.
  3. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers berechtigt den Lieferer vorbehaltlich sonstiger Rechte, die von ihm noch nicht ausgeführten Aufträge nur Zug um Zug gegen Zahlung auszuführen. Unter den gleichen Voraussetzungen werden Zahlungsansprüche des Lieferers gegen den Besteller für Geschäfte, soweit ausgeführt, sofort zur Zahlung fällig. Nach seiner Wahl kann der Lieferer stattdessen die abgetretenen Forderungen erfüllungshalber einziehen oder die Rückgabe der im Besitz des Bestellers befindlichen Vorbehaltsware auf dessen Kosten verlangen.
  4. Es wird eine Frachtpauschale von 20,– € (wenn nicht anders vereinbart) pro Lieferung in Rechnung gestellt, unabhängig von der Auftragssumme. Ausgenommen davon sind Nachlieferungen!
  1. Angebote, Lieferung und Gefahrenübergang
  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Für den Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Teillieferungen sind zulässig.
  2. Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu 10% der jeweiligen Einheit zu tolerieren, insbesondere bei Sonderbestellungen und Fixmaßfertigungen.
  3. Angaben über Maße, Gewichte, Farbe, Material und Ausstattung sind nur annähernd.
  4. Der Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer erfolgt am Lager oder Lieferwerk des Verkäufers, auch im Fall von franko Lieferungen. Letztere sind grundsätzlich zu verstehen frei Anlieferort – Transportmittel – verladen. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen durch den Verkäufer berechtigt den Käufer zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er dem Verkäufer eine angemessene, mindestens 20 Tage betragende, Nachfrist gesetzt hat. Bei Gewichts- oder Mengendifferenzen ist die Abgangs- oder Füllmenge maßgeblich, die im Herstellerwerk festgestellt wurde.
  1. Beschaffenheit, Sortierung, Gewährleistung
  1. Alle Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Handelsübliche Abweichungen und Veränderungen durch technische Entwicklungen sind kein Grund für Beanstandungen. Mängelrügen sind schriftlich zu erheben. Transportschäden, auch die verpackte Ware, können nur bei Empfang der Ware beanstandet werden. Die Untersuchungspflichten nach § 377 HGB sind zu beachten; sie erstrecken sich auf die gesamte Lieferung. Bis zur Sicherung des Beweises ist die dafür erforderliche Menge in geliefertem Zustand zu belassen. Offensichtliche Mängel sind in jedem Fall unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen zu rügen. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Waren beim Käufer.
  2. Im Falle einer Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware anzunehmen, abzuladen und sachgemäß zu lagern. Bei begründeter Beanstandung kommt eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung), Nachbesserung und Ersatzlieferung nach Wahl des Verkäufers in Frage. Anderweitige Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
  3. Die vorstehende Ziffer 3 gilt auch für Ansprüche des Käufers aus vor oder nach dem Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie vertraglichen Nebenverpflichtungen. In keinem Fall haftet der Verkäufer für mittelbare und Folgeschäden.
  4. Versteckte Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.
  5. Holz ist ein Naturstoff, seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls hat er fachmännischen Rat einzuholen.
  1. Eigentumsvorbehalt – Forderungsabtretung
  1. Alle vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung seiner sämtlichen, auch künftigen Forderungen aus Geschäftsverbindungen mit dem Käufer sein Eigentum.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verarbeiten und zu veräußern. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen entstehen.
  3. Veräußert der Käufer die Ware oder die aus der Ware hergestellten Produkte, so gehen die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen sicherheitshalber auf uns über. Der Käufer tritt diese Forderungen hiermit an uns ab und wird uns jederzeit auf Verlangen Auskunft über die abgetretenen Forderungen erteilen. Der Käufer ist berechtigt, die auf uns übergegangenen Forderungen einzuziehen. Die Einzugsbefugnis berechtigt den Käufer nicht, in anderer Weise (z.B. durch Abtretung oder Verpfändung) über die Forderung zu verfügen.
  4. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht fristgerecht nach, so können wir die Einzugsbefugnis widerrufen und vom Käufer verlangen, dass er die Abtretung den Schuldnern bekannt gibt.
  5. Übersteigt der Wert der Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
  1. Leistungsverweigerungsrecht

Wir sind berechtigt, die Lieferungen oder sonstige uns obliegende Leistungen bis zur Bewirkung der vereinbarten Gegenleistung oder der Leistung entsprechender Sicherheiten zu verweigern, wenn uns bei Vertragsabschluss bestehender Zahlungsrückstand des Bestellers oder schlechte Vermögenslage erst nach Vertragsabschluss bekannt wird.

 

  1. Rücklieferung und Umtausch

Diese sind grundsätzlich ausgeschlossen. Soweit der Verkäufer ausnahmsweise Ware zurücknimmt, deren Rückgabe er nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Gutschrift nur für einwandfreie, unbearbeitete und unverarbeitete Ware in Höhe von 80% des Rechnungsbetrages.

  1. Verpackung
  1. Zum Schutz vor Beschädigung kann der Verkäufer empfindliche Ware beim Versand oder Zustellung verpacken. Das zur Verpackung verwendete Material wird dem Käufer berechnet. Es kann von ihm nicht zurückgegeben werden und ihm nicht gutgeschrieben werden.
  1. Verpackungsmaterialien oder Behältnisse, die bereits vom Hersteller mitgeliefert werden, werden nicht berechnet, können aber nicht zurückgegeben werden, wenn diese nicht ausdrücklich dafür vorgesehen sind.
  2. Sind Verpackungsmaterialien oder Behältnisse ausdrücklich für die Rückgabe vorgesehen, sind diese pfleglich zu behandeln, ordnungsgemäß zu lagern und fristgerecht in bei Bedarf gereinigtem Zustand zurückzugeben. Sie sind als leihweise zur Verfügung gestellt zu betrachten.
  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort, Schlussbestimmungen
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Verkäufers.
  2. Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers zu verwerten und zu speichern.

Sprödhuber Holzwerkstoffe, Jägerwirth 215